Auf diese Frage kann man leider nicht einfach mit ja oder nein antworten. Zum einen gibt es ca. 1600 verschiedene Arten von Seesternen, von denen einige geschützt sind, andere nicht. Zum anderen gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Bestimmungen, was geschützt ist, was mitgenommen und was ausgeführt werden darf.
Betrachten wir zunächst die Situation in Deutschland: An den deutschen Küsten kommen nur sehr wenige Seestern-Arten vor. Davon ist allerdings eine Art, der Gemeine Sonnenstern (Crossaster papposus), streng geschützt. Im Unterschied zu den meisten anderen Seesternen, die 5 Arme aufweisen, besitzt der Gemeine Sonnenstern 8 bis 14 Arme, woran er gut zu erkennen ist. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzt ist es verboten, Tiere, die den Status „besonders geschützt“ oder „streng geschützt“ besitzen, tot oder lebendig in Besitz zu nehmen oder auch nur erheblich zu stören. Man darf diese Tiere also eigentlich nicht einmal anfassen. Alle anderen bei uns heimischen Seesterne haben 5 Arme und sind weder besonders, noch streng geschützt. Diese Tiere darf man also sowohl anfassen, als auch tot oder lebendig mit nach Hause nehmen. Lebendige Tiere mitzunehmen ist aber nur dann vertretbar, wenn man sowohl für den Transport als auch die Haltung geeignete Bedingungen bieten kann. Das dürfte in der Praxis in den meisten Fällen nicht möglich sein, da dafür ein ausreichend großes Meeresaquarium benötigt wird.
Wenn Du also am Strand der Nord- oder Ostsee einen toten, fünfarmigen Seestern findest, dann darfst Du ihn getrost mitnehmen. Es wird sich dabei übrigens in mehr als 99,9% aller Fälle um den Gemeinen Seestern, Asterias rubens, handeln. Dieser Seestern ernährt sich fast ausschließlich von Miesmuscheln und kann, wenn er in größeren Gruppen auftritt, ganze Muschelbänke leerfressen. Fun fact: Der Name „Gemeiner“ Seestern kommt aber nicht daher, dass die Muschelfischer dieses Verhalten ziemlich gemein finden, sondern leitet sich von „allgemein“, also „häufig“ oder „normal“ ab. Das gilt für alle Arten, die irgendwas mit „Gemein“ heißen.
Im Ausland ist die Situation eine ganz andere. Hier muss man nämlich nicht nur das deutsche Naturschutzgesetz beachten, sondern auch die landesspezifischen Schutzvorgaben und Ausfuhrbestimmungen. In manchen Ländern, wie beispielsweise der Türkei, ist die Ausfuhr sämtlicher „Kultur- und Naturgüter“ bei hohen Strafen verboten. Hierunter können unter anderem auch am Strand gesammelte Steine oder Tiere fallen. Grundsätzlich wäre mein Rat bei Reisen ins Ausland: Lieber Finger weg von allem, wovon man nicht absolut sicher ist, dass man es wirklich ausführen darf! Und das gilt übrigens auch für gekaufte Souvenirs. Nicht selten wartet sonst entweder bei der Ausreise aus dem Urlaubsland oder der Kontrolle durch den deutschen Zoll eine böse Überraschung.