Schützt die Polizei unsere Freiheit?

Die Polizei ist eine Einrichtung des Staates. Sie hat verschiedene Aufgaben. Zu den wichtigsten gehören das Aufklären und Verfolgen von Straftaten und die Abwehr von Gefahren. Damit ist es eine wichtige Funktion der Polizei, die Bevölkerung und damit jede und jeden von uns vor Gefahren zu schützen, und so ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu schaffen. Sie verhütet Straftaten und verhindert, dass Menschen zu Schaden kommen, also zum Beispiel getötet oder verletzt werden, oder dass jemand zum Opfer einer Straftat wird. Wir sprechen hier vom Schutz der öffentlichen Sicherheit. Diese öffentliche Sicherheit ist für die Freiheit von ganz wesentlicher Bedeutung: Nur wenn man sich sicher fühlt und auch tatsächlich sicher ist, kann man von seiner Freiheit Gebrauch machen, sich frei bewegen und sich frei entfalten. Die Polizei ist also wie ein Beschützer für unsere Freiheit und Sicherheit. Du kennst bestimmt den Spruch „Die Polizei, Dein Freund und Helfer“. Manchmal muss die Polizei aber die Freiheit einschränken, um Regeln durchzusetzen und damit die Sicherheit aufrecht zu erhalten. Sie kann zum Beispiel jemanden kurzzeitig einsperren, der eine Straftat begehen will. Die Polizei darf dabei im absoluten Notfall auch Waffen einsetzen – das ist wichtig, weil sich nicht jeder selbst mit Waffen schützen darf. All das darf die Polizei aber nur, wenn es dafür ein entsprechendes Gesetz als Grundlage gibt. Dass die Polizei an Recht und Gesetz gebunden ist, dient auch wieder dem Schutz unserer Freiheit – so soll sichergestellt werden, dass Polizistinnen und Polizisten nichts tun, was zu stark in die Freiheit einer Person eingreift. Vielleicht hast Du schon gehört, dass die Polizei öfter dafür kritisiert wird, zu schnell oder zu viel Gewalt eingesetzt zu haben, und manchmal passiert das auch – auch Polizistinnen und Polizisten sind nur Menschen und verhalten sich dann und wann falsch. Alles in allem aber können wir uns darauf verlassen, dass die Polizei unsere Freiheit schützen und nicht verletzen will.

Univ.-Prof. Dr. Dr. Markus Thiel

Deutsche Hochschule der Polizei

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