Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011) regelt welche Anforderungen an Informationen über Lebensmittel gestellt werden. Die Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung betreffen in erster Linie die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. angepasst werden Die Nährwertangaben gehören seit dem 13. Dezember 2016 zu den Pflichtangaben von verpackten Lebensmitteln.
Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent müssen u.a. folgende Informationen aufgeführt sein:
- die Bezeichnung des Lebensmittels
- die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
- Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen z.B. die Kennzeichnung „enthält Sulfite“ auf Wein
- den Namen oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- das Ursprungsland oder den Herkunftsort
- …
Jedoch ist für Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent weder ein Zutatenverzeichnis noch eine Nährwertangabe verpflichtend.
Wieso stellt Bier eine Ausnahme dar?
Wie oben erwähnt, gestattet die Verordnung den Mitgliedsstaaten spezifische Punkte anzupassen. In der deutschen Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung sind unter §3 „Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen“ geregelt. Bier, welches als vorverpacktes Lebensmittel abgegeben wird, ist deshalb beim Inverkehrbringen mit einem Verzeichnis der Zutaten zu kennzeichnen.
Diskussionsbedarf
Seit dem Jahr 2017 wird darüber diskutiert, ob auch für alkoholische Getränke ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration verpflichtend sein sollte. Die EU-Kommission hat die europäischen Hersteller und deren Verbände aufgefordert, gemeinsam eine freiwillige Selbstverpflichtung, wie die Information der Verbraucher über die Zutaten und Nährwerte erfolgen sollte, zu erarbeiten. Jedoch gibt es bislang keine einheitlichen Vorschläge. Der Wunsch nach verpflichtenden Nährwert- und Inhaltsangaben auf alkoholischen Getränken wächst, jedoch müsste die EU-Kommission dafür ein Gesetzesentwurf vorlegen, was bislang nicht erfolgt ist.
Institut für Lebensmittelchemie
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Link: https://www.bmel.de/DE/themen/ ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html, aufgerufen am 18.03.2021.
Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2504) geändert worden ist. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/lmidv/BJNR227210017.html, aufgerufen am 18.03.2021